820 Nummer Ver- eds · schwedischen Benennung der Gegenstände. zollungs- Zollsatz allgemeinen maßstab. Tarifs. Kronen. Öre. aus 540 Kartoffeln, frisch, in der Zeit vom 1. August bis 14. Februar – frei 543| Perlmutter, bearbeitet, ausgenommen Messergriffe und Material dazu . . .. . .. kg 2 — 547 | Riemen aus Leder, zusammengenäht, zusammengenietet oder in anderer Weise verbunden sowie andere, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt, ersichtlich als Treib- riemen für Maschinen bestimnt 100 Kronen 10  557  Sattlerwaren, im allgemeinen Tarif anderweit nicht ge- nannt, mit oder ohne Beschlag kg 1 20 560 Kochsalz aller Art . ... . . ...... .. ..... ..... . . . ... — frei II — frei hinter 566 Schals jeder Größe, auch andere Tücher: gewebte werden wie Gewebe verzollt. Anmerkung. Schals mit angenähten oder ange- knüpften Fransen fallen unter die Position Kleider. Nur gesäumte Schals werden nach den in der Position »Kleider« für Kleidungsstücke aus Leinen oder Baumwolle ohne andere Näharbeit als Säumen oder Einfassen ge- gebenen Bestimmungen verzollt. auf dem Strumpfwirkerstuhl angefertigte, gestrickte, ge- häkelte oder geknüpfte fallen unter Strümpfe und Strumpfwaren. 574 Seide, gefärbt oder gebleicht kg 2 —