- 53 - 14. Die von der Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft be- triebenen Strecken der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Tepla- Trencsen-Teplicz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlárapaß, von Bruck-Királyhida bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur österreichischen Landesgrenze. III. Boßnien - Herzegovina. 1.  K. und K. Militärbahn Banjaluka - Doberlin. 2.  Bosnisch-Herzegovinische Staatsbahnen, einschließlich der von denselben be- triebenen elektrischen Stadtbahn in Sarajevo. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von den Bosnisch - Herze - govinischen Staatsbahnen in Österreich betrieben werden, ist zu vergleichen: Österreich, Ziffer 57, 58, 59. Belgien. A.  Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 1.  Belgische Staatsbahnverwaltung. 2.  Belgische Nordbahn. 4.  Gent - Terneuzen. 4.  Mecheln - Terneuzen. 5.  Westflandrische Eisenbahn. 6. Eisenbahn von Chimay. 7.  Termonde - St. Nicolas. 8. Hasselt - Maeseyck. B.  Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. I. Französischer Verwaltungen. Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze: 9. bei Comines bis Comines. 10. bei Halluin bis Menin. II. Luxemburgischer Verwaltungen. 11.  Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18. Niederlande, Ziffer 11, 12.