Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906. Für das Rechnungsjahr Kapitel Ausgabe und Einnahme. 1906 Titel treten hinzu Mark. B. Außerordentlicher Etat. Ausgabe. 9. IX. Aus Anlaß der Expedition in das Südwestafrikanische Schutzgebiet. 2.A. Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung 29220 000 Einnahme. 8. VIII. Aus der Anleihe. 1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten 29220 000 Berlin im Schloß, den 16. März 1907. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bülow. (Nr. 3303.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutz- gebiete auf das Rechnungsjahr 1906 wird in Einnahme und Ausgabe für  das  Südwestafrikanische  Schutzgebiet  auf 29220000 Mark festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1906 hinzu. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 16. März 1907. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bülow.