Zweiter Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906. Für das Rechnungsjahr Ausgabe und Einnahme. 1906 Kapitel treten hinzu Titel Mark. B. Außerordentlicher Etat. Ausgabe. 9. IX. Aus Anlaß der Expedition in das Südwestafrikanische Schutzgebiet. 2. A. Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung 8 900 000 Einnahme. 8. VIII. Aus der Anleihe. 1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamt- heit aller Bundesstaaten . .  . 8 900 000 Berlin im Schloß, den 16. März 1907. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bülow. (Nr. 3305.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts -Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutz- gebiete auf das Rechnungsjahr 1906 wird in Einnahme und Ausgabe für das Südwestafrikanische Schutzgebiet auf 8 900 000 Mark festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1906 hinzu. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 16. März 1907. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bülow.