— 237 — der gemäß § 15 vom Arbeitgeber erlassenen Vorschriften an einer in die Augen fallenden Stelle aushängen. §  17. Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft und an die Stelle der durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. Februar 1897 (Reichs- Gesetzbl. S. 11) verkündeten Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Alkali-Chromaten. Berlin, den 16. Mai 1907. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky. (Nr. 3332.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren. zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Düsseldorf 1907. Vom 18. Mai 1907. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Düsseldorf stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts--Gesellschaft. Berlin, den 18. Mai 1907. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. Reichs. Gesetzbl. 1907. 45