Nummer Zollsatz des deutschen Benennung der Gegenstände. für allgemeinen 1 Doppelzentner Tarifs. Mark. (Noch Nr. 47/9. Anderes Obst) (Noch Nr. 47. frisch) Aprikosen ............................................. frei Pfirsiche: in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich eingehend . . . . . . . . . . frei auf andere Weise eingehend . . . . . . . . . . . . .. 2 Mispeln . . . . . frei Pflaumen aller Art, Kirschen, Weichseln: in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich eingehend ......................................... frei auf andere Weise eingehend: Hauszwetschgen: vom 1. September bis 30. November . . . frei vom 1. Dezember bis 31. August . . . . 2 andere Pflaumen . . . . .  2 Kirschen zur Branntweinbereitung, auf Erlaubnisschein unter Überwachung der Verwendung . . . . . . . . . . . . . . frei andere Kirschen; Weichsen . . 1 Hagebutten und Schlehen sowie anderes vorstehend nicht genanntes Stein- und Kernobst . . . . . frei Erdbeeren: in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 Kilogramm einschließlich eingehend . . . . . . . . . frei auf andere Weise eingehend . . . . . . . .. 10