— 334 — Nummer Zollsatz des deutschen Benennung der Gegenstände. für allgemeinen 1 Doppelzentner Tarifs. Mark. 225 Bimsstein, Schmirgel, Polier - oder Putzkalk (Wiener Kalk), Tripel und ähnliche mineralische Schleif- Polier - und Putzmittel, roh, gemahlen oder geschlämmt: in Büchsen, Gläsern, Krügen oder ähnlichen für den Kleinverkauf bestimmten Aufmachungen  .  .  .  .  .  . 2 in anderer Verpackung, auch zu Ziegeln geformt . . . . . . . . . . . . frei 233  Schiefer: rohe Schieferblöcke . . . . . . . . . . frei rohe Schieferplatten, roher Tafelschiefer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Dachschiefer . . . . . . 0,65 Anmerkung. Schieferplatten von mehr als 20 Zentimeter Stärke sind als Schieferblöcke zu behandeln. aus 239  Erdöl (Petroleum), flüssiger natürlicher Bergteer (Erdteer), Braunkohlen- teeröl, Torföl, Schieferöl, Öl aus dem Teer der Boghead- oder Kännel.- kohle und sonstige anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannte Mineral. öle, roh oder gereinigt: Schmieröle; auch teerartige, paraffinhaltige und im Waseser nicht unter- inkende pechartige Rückstände von der Destillation der Mineralöle; Harzöl   6 Schwerbenzin mit einem spezifischen Gewicht von mehr als 0,750 bis 0,770 einschließlich bei 15° C , zur Verwendung zum Betriebe von Motoren, in inländischen Betriebsanstalten gewonnen oder 2 aus dem Ausland eingehend, unter Überwachung der Verwendung Gasöl mit einem spezisischen Gewicht von mehr als 0,830 bis 0,880 einschließlich bei 15°C , zur Verwendung zum Betriebe von Motoren oder zur Karburierung von Wassergas, in inländischen Betriebsanstalten gewonnen oder aus dem Ausland eingehend unter Überwachung der Verwendung Anmerkung. Die Verzollung von Petroleum und anderen gereinigten nicht besonders genannten, zu Beleuchtungszwecken geeigneten Mineral- ölen kann nach Wahl des Einbringers nach Gewicht unter Zugrunde- legung von 1 Doppelzentner oder nach dem Raumgehalt mit der Maß- gabe zugelassen werden, daß dabei für 125 Liter bei einer Temperatur von 15°C. 1 Doppelzentner reines Flüssigkeitsgewicht gerechnet wird.