— 344 — Nummer des Zollsatz deutschen Benennung der Gegenstände. für allgemeinen 1 Doppelzentner Tarifs. Mark. 654 Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf einer Seite glatt  .  .  .  .  . 3 655 Papier, nicht unter andere Nummern des allgemeinen Tarifs fallend, ein- schließlich des Kartonpapiers, auch liniert, pergamentiert oder gekörnt: Packpapier, nicht unter Nr. 654 fallend . . . . . . . . . . . 3 anderes hierher gehöriges Papier . . . . .  . 6 656 Buntpapier einschließlich des mit Kreide, Bleiweiß oder dergleichen über- strichenen oder mit Metalldruck versehenen Papiers; lackiertes Papier; mit Glimmer- oder Glasschuppen, Streupulver oder Wollstaub über- zogenes Papier; Papier mit gestrichenem, aufgelegtem oder galvano- plastischem Metallüberzuge, sowie mit Gold- oder Silberschnitt ver- sehenes Papier . .  .  .  . 8 657 Drucke jedes Verfahrens, soweit sie nicht unter den zwölften Abschnitt des allgemeinen Tarifs fallen, auch Bilderpapier, einschließlich des Kopier- verfahrens auf Papier und Pappe; auch farbig oder schwarz geränderte, oder sonst auf irgend eine Weise verzierte Papiere oder Pappen: einfarbig  .  . . .  . 6 mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farben, Gold oder anderen Metallen . . . . . . 6 aus 660 Tapeten und Tapetenborten aller Art aus Papier, weder vergoldet noch versilbert, bronziert, gepreßt oder sammetartig . . .  .  . 12 aus 694  Schleif- und Wetzsteine, ganz oder teilweise aus Karborund .  .  .  .  . 12 (aus 737/40) Hohlglas: 737 weder gepreßt noch geschliffen, poliert, abgerieben, geschnitten, geätzt oder gemustert: naturfarbig . . . . .  . 3 weiß (auch halbweiß) durchsichtig, auch mit einzelnen Ringen von            für 1 Doppelzentner Rohgewicht massivem weißen (auch halbweißen) Glasse . . . .  . .  .  . 8