--  379  -- II. Wärtersignale. Durch die Wärtersignale wird der Auftrag zum Langsamfahren oder Halten der Züge erteilt. Sie werden gegeben als Handsignale, Scheibensignale, Knall- signale, Horn- oder Pfeifensignale. Die Wärtersignale können auch gegenüber von Rangierabteilungen und einzelnen Fahrzeugen angewendet werden. Signal 5 (Langsamfahrsignal). Der Zug soll langsam fahren. Langsamfahrscheibe: bei Tage: bei Dunkelheit: Dem Zuge entgegen eine runde grüne, Dem Zuge entgegen an der Scheibe weiß geränderte, mit A bezeichnete Scheibe eine grün geblendete Laterne vor der vor der langsam zu befahrenden Strecke langsam zu befahrenden Strecke (An- (Anfangsignal) und eine runde weiße, fangsignal) und eine ungeblendete La- mit E bezeichnete Scheibe hinter der terne hinter der langsam zu befahrenden langsam zu befahrenden Strecke (End= Strecke (Endsignal). signal). 69