— 403 — 2. Vor dem mit „Anagon-Sprengpulver“ beginnenden Absatze wird eingeschaltet: Ammon-Nobelit (Gemenge von Ammoniaksalpeter mit Mehl, Ammonium-, Kalium- und Barium-Oxalat, Koch- salz sowie höchstens 4 Prozent Nitroglyzerin). 3. Hinter dem mit „Gesteins-Westfalit C“ beginnenden Absatze wird eingefügt: Neuwestfalit (Gemenge aus Ammoniaksalpeter, Pflanzen- mehl, Kohlenwasserstoffen, mindestens 16 Prozent neutralen Salzen, z. B. Alkalichloriden, ferner aus Nitronaphthalin, höchstens 1 Prozent Kollodiumwolle, aus Nitrotoluolen — und zwar höchstens 20 Prozent Dinitrotoluol oder Mono- und Dinitrotoluol oder höchstens 13 Prozent Trinitrotoluol, dieses auch mit Zusatz anderer Nitrotoluole bis zu 20 Prozent der Gesamtmenge — und endlich aus höchstens 10 Prozent Baryt-, Kali- oder Natronsalpeter oder aus höchstens 10 Prozent von Mischungen dieser Salpeterarten oder, bei gleichzeitigen Gehalt an Trinitrotoluol, aus höchstens 5 Prozent dieser Stoffe),. Die Änderungen treten sofort in Kraft. Berlin, den 28. Juni 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Schulz. (Nr. 3349.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlagen V und VI zur Militär- Transport-Ordnung. Vom 28. Juni 1907. Auf Grund der Vorschrift im § 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung ist unter B nachzutragen: a) unter laufende Nr. 4 hinter „ohne Zünder“: ,,sowie Feldhaubitzgeschosse 05 und Übungsfeldhaubitzgeschosse 05 ohne Kammerhülsenladung und ohne Zünder) aber mit ab- dichtender Verschlußschraube.“