— 733 — Reichs-Gesetzblatt. Nr 43. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur Eisenbahn- Verkehrsordnung. S. 733. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Überein- kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 733. (Nr. 3379.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 16. September 1907. Auf Grund des Abs. (2) der Eingangsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung wird in Abänderung der Vorschrift unter Nr. VII Abs. (2) der Anlage B zu dieser Ordnung verfügt, daß gebrauchte eisen- oder manganhaltige Gas- reinigungsmasse, die nach Angabe im Frachtbriefe vollkommen oxydiert (regeneriert) ist, bis auf weiteres auch in bedeckten Wagen oder in offenen Wagen unter ge- wöhnlichen Wagendecken befördert werden darf. Berlin, den 16. September 1907. Das Reichs-Eisenbahnamt. Schulz. (Nr. 3380.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907. Die in der Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Überein- kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1907, Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 41 ff.), unter „II. Ungarn.“) Nr. 8 und 11, aufgeführten schmalspurigen Lokalbahnen Nagy-Károly-Somkut und Szatmär-Erdöd sind am 1. Januar 1907 in den Betrieb der Königlich Ungarischen Staatseisen- bahnen (Nr. 1) übergegangen und daher als selbständige Unternehmungen ge- strichen worden. Berlin, den 18. September 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Schulz. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten. Reichs-Gesetzbl. 1907. 121 Ausgegeben zu Berlin den 24. September 1907.