-- 760 -- die Auflösung von Kreistagen und von Gemeinderäten; die Ermächtigung von Bezirken, Gemeinden und öffentlichen Anstalten zur Aufnahme von Anleihen; die Ernennung und Entlassung der Bürgermeister und Beigeordneten; die Gleichstellung von Gemeinden unter 25 000 Eimwohner mit den Gemeinden von 25 000 und mehr Einwohnern; die Ermächtigung zur Erhebung von Verbrauchsabgaben in Ge- meinden und die Genehmigung der auf die Erhebung dieser Abgaben bezüglichen Steuerordnungen; die Ermächtigung öffentlicher Behörden oder Korporationen, über die Verleihung von Ehrengeschenken oder sonstige Ehrenbezei- gungen Beschluß zu fassen; die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine und die Genehmi- gung von Stiftungen sowie deren Zurücknahme; die Errichtung von Handelskammern, einschließlich der Festsetzung ihrer Mitgliederzahl und der Umgrenzung ihrer Bezirke, die Errichtung und Auflösung von öffentlichen Kranken- und Siechenhäusern, öffentlichen Pfandhäusern, Sparkassen, Pen- sions- und Hilfskassen und von sonstigen öffentlichen Anstalten; die Erteilung der staatlichen Genehmigung, welcher Schenkungen und Verfügungen von Todes wegen zu Gunsten juristischer Per- sonen zu ihrer Wirksamkeit bedürfen; den Erlaß allgemeiner polizeilicher Vorschriften, insbesondere auch über den Fuhrverkehr, die Anlegung von Dampfkesseln und den Verkauf giftiger Stoffe; die Erklärung der Gemeinnützigkeit von Mineralquellen und die Festsetzung eines Schutzbezirkes für derartige Quellen; die Ermächtigung zur Ausführung gemeinnütziger Arbeiten und die Feststellung der Dringlichkeit derartiger Arbeiten, soweit die- selben nicht für das Reich ausgeführt werden; die Klassierung oder Deklassierung öffentlicher Straßen; die Festsetzung allgemeiner Baufluchtpläne; die Ausdehnung der gesetzlichen Sondervorschriften für die Stadt Straßburg über Beschränkungen der Baufreiheit auf andere Gemeinden oder bestimmte Teile derselben; die Bestimmung der Zahl der Senate beim Oberlandesgerichte sowie der Zahl, des Sitzes und der Bezirke der Landgerichte und der Zahl ihrer Kammern; die Abänderung der Umgrenzung und die Verlegung des Pfarr- sitzes katholischer oder protestantischer Pfarreien; die Abgrenzung von Inspektionsbezirken der Kirche Augsburgischer Konfession, von protestantischen Konsistorialbezirken, von israelitischen Konsistorial- und Rabbinatsbezirken;