Reichs-Gesetzblatt. Nr. 9. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 21. - Bekanntmachung, betreffend Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen S. 38 - Bekanntmachung, betreffend Abänderung und Ergänzung der Eichordnung und der Eichgebührentagxe. S. 38. (Nr. 3420.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 22. Fe- raur 1908 Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, vom 6. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) wird nachstehend eine Übersicht der Ein- teilung der am Weinbaue beteiligten Gebiete des Reichs in Weinbaubezirke be- kannt gemacht: Bundesstaat Lau- Name und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes. I. Preußen. Unverändert. Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken, vom 27. März II. Bayern. 1906 (Reichs- Gesetzbl. S. 449). III. Königreich Sachsen. Amtshauptmannschaftliche Bezirke Meißen, Großen- hain, Oschatz, Grimma, Dresden-Altstadt, Dresden- Neustadt, Pirna und Stabtbezirk Dresden. IV. Württemberg. Unverändert. Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken, vom 12. Februar 1907 (Reichs-Gesetzbl. S. 28). V. Baden. Unverändert. Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken, vom 27. März 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 449). VI. Hessen. Provinz Starkenburg. 1. Provinz Starkenburg mit Ausnahme der Gemar- kungen der Enklave Wimpfen ... Starkenburg Kreis Heppenheim. 2. Gemarkungen der Enklave Wimpfen Wimpfen. Reichs-Gesetzbl. 1908. 10 Ausgegeben zu Berlin den 5. März 1908.