10. Budapester Lokalbahnen und die im Betriebe derselben stehende Linie Haraszti-Raͤczkeve. 11. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Mezölaborcz bis zur österreichischen Landesgrenze, von Körösmezö bis zur österreichischen Landesgrenze, die der Kaschau-Oderberger Bahn von Orló bis zur österreichischen Landesgrenze, die der Holics-Gödinger Lokalbahn von Holics bis zur österreichischen Landesgrenze und die der im übrigen im Betriebe der Königlich Ungarischen Staatsbahnen stehenden ungarischen Nordwest-Lokalbahn von Kutti bis zur österreichischen Landesgrenze. 12. Die von der Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft be- triebenen Strecken der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Hölak Trencsenteplicz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlárapaß, von Bruck-Kiralyhida bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur österreichischen Landesgrenze. III. Bosnien- Herzegovina. 1. K. und K. Militärbahn Banjaluka - Doberlin. 2. Bosnisch-Herzegovinische Staatsbahnen, einschließlich der von denselben be- triebenen elektrischen Stadtbahn in Sarajevo. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von den Bosnisch-Herze- govinischen Staatsbahnen in Österreich betrieben werden, ist zu vergleichen: Österreich, Ziffer 57, 58, 59. Belgien. A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 3 4 5 6 Bahnstrecken. 1. Belgische Staatsbahnverwaltung. 2. Belgische Nordbahn. 3. Gent - Terneuzen. 4. Mecheln - Terneuzen. 5. Eisenbahn von Chimav. 6. Termonde - St. Nicolas. 7. Hasselt - Maeseyck. B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- wärtiger Verwaltungen befinden. I. Französischer Verwaltungen. Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze: 8. bei Comines bis Comines. 9. bei Halluin bis Menin.