II. Luxemburgischer Verwaltungen. 10. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen im Auslande betrieben find, ist zu vergleichen: Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18. Niederlande, Ziffer 11, 12. Dänemark. A. Von dãnischen Verwaltungen betriebene Strecken. 1. Die Dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen Dampffährenverbindungen: a) über den Limfjord (Oddesund Nord - Oddesund Syd und Nykjobing Morso-Glyngore); b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia- Strib); c) über den Großen [store] Belt (Ryborg—Korser); d) über den Öresund (Helsinger - Helsingborg und Kopenhagen [Kjobenhavn]— Malmo — wegen der Dampffährenverbindung Kopenhagen—Malmo siehe unter B. II. 5); e) über den Masnedsund (Masnede - Örehoved); f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren- verbindung siehe unter B. I. 4; aber mit Ausschluß: der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats- bahnstrecke Nyborg—Faaborg und der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel. 2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: a) Orehoved - Gjedser; b) Aalestrup - Viborg; c) Sore - Vedde. B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- wärtiger Verwaltungen befinden. I. Deutscher Verwaltungen. 3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats- bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser - Warnemünde.