— 171 — Reichs-Gesetzblatt. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 171. — Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 172. — Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung elektrischer Akkumulatoren aus Blei oder Bleiverbindungen. S. 172. (Nr. 3457.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 2. Mai 1908. Durch Vereinbarung zwischen der Königlich Bayerischen und der Großherzoglich Badischen Regierung ist die Gemeinde Freudenberg vom 1. badischen Weinbau- bezirke dem 3. fränkischen Weinbaubezirke zugelegt worden. Die mit Bekanntmachung vom 27. März 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 449) veröffentlichte Übersicht der Weinbaubezirke, vergleiche auch die Bekanntmachungen vom 12. Februar 1907 und 22. Februar 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 28 beziehungs- weise S. 31) ist daher abzuändern wie folgt: Bundesstaat Lau- Name und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes. II. Bapern. Regierungsbezirk Unterfranken 8. Vom Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffen- 3. Fränkischer und Aschaffenburg. burg: Weinbaubezirk. Die Bezirksämter Alzenau, Aschaffenburg, Gemünden, Lohr, Marktheidenfeld, Miltenberg und Obernburg sowie die Stadt Aschaffenburg. Außerdem die Gemeinde Freudenberg im badischen Kreise Mosbach. V. Baden. 1. Kreis Mosbach mit Ausnahme der Gemeinde Freuden- berg. Berlin, den 2. Mai 1908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquieres. Reichs-Gesetzbl. 1908. 32 Ausgegeben zu Berlin den 11. Mai 1908.