— 242 — Weitergabe muß unverzüglich erfolgen. Die Umlaufszeit der Andienung endet am Andienungstage nachmittags 5 Uhr. Der Verkäufer ist berechtigt, jeden einzelnen Posten von zwei ver- schiedenen Stellen zu liefern. Die Ware ist innerhalb von 6 Tagen, einschließ- lich des Tages der Andienung, Zug um Zug gegen Zahlung abzunehmen. Endet die Frist an einem Sonn- oder Feiertage, so muß die Abnahme spätestens am vorhergehenden Werktag erfolgen. Das Andienungsschreiben und die Bescheinigung der Sachverständigen müssen enthalten: bei Lieferungen vom Kahn: 1. das Datum ; 2. den Namen des Schiffers, die Nummer des Kahnes und den Ort der Abladung; 3. den Standort des Kahnes, vorbehaltlich einer Änderung bei polizeilicher Anordnung; bei Lieferungen vom Speicher: 1. das Datum; 2. die genaue Bezeichnung des Postens nach Lagerraum und Menge. Erfolgt die Lieferung von einem nicht am schiffbaren Wasser belegenen Speicher, so ist die Ware kostenfrei auf den Wagen zu liefern; im übrigen hat der Empfänger die Kosten der Übergabe und Abnahme der Ware zu tragen, insoweit sie die angemessenen Sätze nicht überschreiten. Etwaige Mehrkosten fallen dem Verkäufer zur Last. Über die Angemessenheit ent- scheidet in Streitfällen der Börsenvorstand, Abteilung Produktenbörse, zu Berlin. Der Verkäufer hat das Recht, 5 Prozent mehr oder weniger zu liefern. Ergibt sich bei einem Posten ein Fehlgewicht von mehr als 5 Prozent, so kann die Abnahme abgelehnt werden. Die Ablehnung muß jedoch inner- halb der vertragsmäßigen Abnahmefrist erklärt werden. Ein Mehr- oder Mindergewicht wird zum Preise des Abnahmetags, falls jedoch die Abnahme nach Ablauf der vertragsmäßigen Frist von 6 Tagen erfolgt, zum Preise des letzten Tages der Abnahmefrist berechnet. Vi. Bei Roggenmehl hat die Andienung im Posten von je 150 Sack 0 und 150 Sack I schriftlich unter Beifügung einer Bescheinigung über die Lieferbarkeit zu erfolgen; sie muß dem Käufer an einem Werktage bis 12 Uhr mittags zugestellt sein. Endet die Lieferzeit an einem Sonn- oder Feiertage, so muß die Andienung spätestens an dem vorhergehenden Werk- tag erfolgen. Die Andienung kann an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe muß unverzüglich erfolgen. Die Umlaufzeit der Andienung endet am Andienungstage nachmittags 5 Uhr.