484 Klasseneinteilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. Beim Keicheheere. Bei der Marine. I. Militärbeamte) welche nur den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind. A. Obere Militärbeamte (im Offizierrange). 1. Der Bureauvorsteher bei dem Chef des Preußischen Generalstabs der Armee. Die Festungsoberbauwarte und Festungsbauwarte. Die Oberzahlmeister und Zahlmeister. Die Korpsstabsveterinäre, Oberstabsveterinäre, Stabs- veterinäre und Oberweterinäre. Die Armeemusikinspizienten. b. 1. Der zur Dienstleistung beim Gouvernement Kiautschou als Intendant kommandierte höhere Marineinten- danturbeamte und der als Leiter der Tsingtauer Werft kommandierte höhere Marinebaubeamte. 2. 2 Lotsenkommandeur der Marine und dessen Ver- treter 3. Die Flotten- und Klleswaherseknten. während ihrer Dienstleistung als solch Die zu den Morinrstntionstommanbes zur Dienst- leistung kommandierten Intendantursekretäre“) 5. Die Oberveterinäre beil der Besatzung von Kiautschon. r* Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. Der Bureauvorsteher, die Topographen, Karto- raphen, expedierenden Sekretäre und Kanzleisekretäre lem Chef des Generalstabs des Feldheeres. Die Topographen, Trigonometer und Ingenieure in den Festungen. Der höhere Jivilverwaltungsbeamte bei den Etappen- inspektionen. Die oberen (höheren und mittleren“)) Beamten des Militäreisenbahnwesens. Diese Beamten sind auch densenigen Beamten untergeordnet, die an Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen. *) Zu den mittleren Beamten im Sinne dleser Verordnung zählen alle aus dem Geschäftsbereiche der Eisenbahnverwaltung und der allge- meinen Bauverwaltung überwiesenen Beamten, die nach den Gebührnis- Nachweisungen (Beiheft zur Kriegsbesoldungsvorschrift) neben ihrem Friedensdiensteinkommen eine tägliche Jaleze von mindestens 8 .& bel den mobilen Formationen und mindestens 4.4 bel den immobilen For- mationen (während der Verwendung am dienstlichen Wohnsitze) beziehen. 6. Die dem mobilen Bureau des Admiralstabs der Marine zugeteilten etatsmäßigen oberen Jivilbeamten der Marine. Die ZJivilmitglieder der Küstenbezirksämter I in Neu- fahrwasser, II in Stettin, III in Kiel. Die mit Wahrnehmung der Geschäfte der Bau- direktoren beim Gouvernement Kiautschou beauftragten Beamten. Der beim Gouvernement Kiautschou als Gouver- nementssekretär kommandierte Geheime expedierende Sekretär. &# — u *) Der volle Titel (Marineintendantursekretär usw.) ist in der Klasseneinteilung der Marine bei allen Dienstgraden durch Fortlassung des Wortbeginns „Marine"“ gekürzt worden.