502 — (Nr. 3521.) Bekanntmachung, betreffend die Ein= und Durchfuhr aus Kapland und Natal. Vom 26. Angust 1908. D. gemäß § 25 des Gesetzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krank.- heiten durch Bekanntmachung vom 1. März 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 11) an- geordneten Beschränkungen der Ein= und Durchfuhr aus Kapland und Natal werden mit der Verkündung gegenwärtiger Bekanntmachung außer Kraft gesetzt. Berlin, den 26. August 1908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wermuth. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckeret. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.