— 504 — (Nr. 3526.) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transport--Ordnung. Vom 6. Oktober 1908. A## Grund des & 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Anderungen vorzunehmen sind: 1. Im 8 11 Ziffer 1, im § 38 Ziffer 4 erster und zweiter Absatz unter Weglassung des Klammerausdrucks im ersten Absatz, im 9 38 Ziffer 5, im *45 Liffer 31 nebst Randschrift, im §& 47 Ziffer 25 nebst Rand- schrift, im § 49 Jiffer 11 und im Inhaltsverzeichnisse bei 9§ 45 und 47 ist statt „Sanitätszüge (n)“ zu setzen: Lazarett- und Ilillslazarettzüge (n). 4. Im 9 15 Hiffer 2 erster Absatz erhält der Schlußsatz folgende Fassung: dieser kann gleichzeitig technisches Mitglied einer Linien--Komman= dantur sein. . Der § 19 erhält folgende neue Hiffer: 4. Von allen im Frieden eintretenden langdauernden Bahn- unterbrechungen, die die Durchführbarkeit der geplanten Kriegs- transporte in Frage stellen, hat der Bahnbevollmächtigte die Linien-Kommandantur und die Eisenbahn-Abteilung des großen Generalstabs unverzüglich zu benachrichtigen. . Im 9 32 Ziffer 11 ist der Schluß des ersten bsabes 1N. bl den — — 1. (L. S.) nnurhhmn. Dienstgrad. streich Truppentheil.“ zu streichen. . Die Ziser 7 des §& 36 erhält folgende Fassung: 7. Auf die Einstellung möglichst vieler Wagen mit Abort in Miltärzüge ist Bedacht zu nehmen, soweit dies unter Berücksichti- gung der im §9 37) 8 zweiter Absatz über die Einstellung von Güterwagen getroffenen Bestimmung angängig ist. . Im 9 38 Ziffer 6 ist statt „Lazarethbedürfnisse und Lazareth- Dersonal“ zu setzen: Sanitätsmittel und Sanitätspersonal