Zweiter Teil. Schweißeisen. A. Bleche. I. Art der Proben. 1. Zugprobe (siehe A IV. 1). 2. Biegeprobe (siehe A IV. 2). 3. Schmiede- und Lochprobe (siehe A IV. 3). II. Anzahl der Probestücke. Von dem Material einer Lieferung sind in der Regel folgende Probestücke zu entnehmen: a) von sämtlichen Blechen, die im ersten Feuerzuge liegen; b) von 50 Prozent aller übrigen Bleche. Bei a sollen den Blechen Stücke zu Zug- und zu Biegeproben in Längs. und Querfaser, bei b jedoch nur zur Hälfte zu Zug- und zur Hälfte zu Biegeproben in Längs- und Querfaser entnommen werden. III. Bezeichnung der Bleche. 1. Es werden unterschieden: Feuerblech: Bördelblech: 2. Dementsprechend ist jedes Blech seitens des Walzwerkes außer mit dem Stempel des Werkes mit einem, dem Vordruck unter Ziffer 1 in Form und Größe gleichen Qualitätsstempel zu bezeichnen. 3. Die Qualitätsstempel können ausnahmsweise fehlen, wenn in anderer Weise der Nach- weis erbracht wird, daß das Material geprüft ist und den Anforderungen des Abschnitts A IV. entsprochen hat. 4. Die Teile der Kesselwandung, die im ersten Feuerzuge liegen, sind aus Feuerblech zu fertigen. Zu allen anderen Kesselteilen kann Bördelblech verwendet werden. Reichs-Gesetzbl. 1909. 4