— 32 — Hierin ist zu wählen: a = 100 für Rohre mit überlappter Längsnaht a = 80 für Rohre mit gelaschter oder geschweißter bei liegenden Flammrohren, Längsnaht a = 70 für Rohre mit überlappter Längsnaht a = 50 für Rohre mit gelaschter oder geschweißter bei stehenden Flammrohren. Längsnaht Als wirksame Versteifungen gelten neben den Stirnplatten und den Rohrwänden vor- zugsweise folgende Konstruktionen: Fig. 1. Fig. 2. Fig. 3. Fig. 4. Fig. 5. die letztere jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Abkröpfung nicht weniger als etwa 50 mm beträgt. 2. Die Länge l derjenigen Rohrstrecken, welche von Quersiedern durchdrungen werden, kann man wie folgt annehmen: Fig. 6. Fig. 7. bei der Rohrstrecke a l=l₁ + 0,5l₂, sofern l₁ die größere Strecke, bei der Rohrstrecke b l= l₁ +l₂, sofern l₁ größer als l₃, anderenfalls tritt l₃ an die Stelle von l₁, bei der Rohrstrecke c l=l₁ +l₂, bei der Rohrstrecke d l= l₂ +l₃ beziehungsweise l= l₃ + l₄. 3. Sind mit Rücksicht auf die Größe, die Befestigungsweise, den Durchdringungsort des Querrohrs usw. Zweifel vorhanden, ob es in ausreichendem Maße versteifend einwirkt, so ist es rätlich, für l die volle Länge einzusetzen, also von einer rechnungsmäßigen Berücksichtigung der versteifenden Wirkung der Querrohre abzusehen.