— 207 — Anlage F. — Allgemeine Erklärung über die Verpackung des Gutes. Ich erkenne an, daß die von mir bei der Güterabfertigungsstelle der Eisenbahn in ... aufgelieferten Güter, und zwar: unverpackt in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung *) aufgegeben sind, wenn im Frachtbrief auf diese Erklärung Bezug genommen ist. ... , den ... ten ... 19... (Unterschrift.) *) Je nach der Beschaffenheit der Sendungen sind entweder das Wort unverpackte oder die Worte »in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung« zu streichen.