— 242 — Kohlenbunker. Verhalten bei Selbstentzündung der Kohle. Schmiermaterialien. Strukturänderung der Metalle durch Belastung und Wärme. Behandlung und Verwendung der an Bord üblichen Werkzeuge. Schweißen, Löten und Verzinnen. 7. Schiffbau. Wasserdichte Schotten und Türen. Doppelböden. Ballasttanks, ihr Probieren, Füllen und Leeren. Luft- und Peilrohre. Allgemeine Kenntnisse vom Bau, der Einrichtung, Ausrüstung und Konservierung von Dampfschiffen. 8. Gesetzliche und sonstige Bestimmungen. Kessel- und Kesselrevisionsgesetze, soweit sie auf Schiffskessel Bezug haben. Führen des Maschinentagebuchs. Kesselrevisionsbuch. Unfallverhütungsvorschriften der Seeberufsgenossenschaft. Sicherheitsvorschriften für elektrische Niederspannungs- anlagen.