— 281 — 3. Königlich Preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich mit ihnen betriebenen Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen — sowie die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit Ausschluß: der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahnen. 4.   Königlich Bayerische Staatseisenbahnen nebst den von ihnen betriebenen Lokalbahnen Augsburg—Haunstetten, Lam—Kötzting und Röthenbach b. L.— Weiler, jedoch mit Ausschluß der Lokalbahnen: a) Augsburg—Göggingen— Pfersee; b) Augsburger Lokalbahn. 5.   Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. 6.   Königlich Württembergische Staatseisenbahnen. 7.   Großherzoglich Badische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwal- tung stehenden Privatbahnen. 8.   Großherzoglich Mecklenburgische Staatseisenbahnen, einschließlich der Dampf- fährenverbindung über die Ostsee zwischen Warnemünde und Gijedser; wegen dieser Dampffährenverbindung siehe B. VI, 136. 9.   Großherzoglich Oldenburgische Staatseisenbahnen. II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung. 10.   Achern—Ottenhöfener Nebenbahn. 11.   Altona—-Kaltenkirchener Eisenbahn. 12.   Die von den Badischen Lokaleisenbahnen (Aktiengesellschaft) betriebenen Nebenbahnen: a) Bruchsal-Ubstadt-Hilsbach/ Menzingen b) Bühl—Oberbühlerthal (Bühlertalbahn); c) Karlsruhe—Ettlingen — Herrenalb/Pforzheim (Albtalbahn), d) Neckarbischofsheim— Hüffenhardt; e)   Wiesloch—Meckesheim/ Waldangelloch. 13.   Die bayerischen von der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München be- triebenen Lokalbahnen: a) Bad Aibling-Feilnbach; b) Fürth—Zirndorf—Cadolzburg; c) Markt Oberdorf—Füssen; d) München—Wolfratshausen—Bichl; e)   Mnurnau—Oberammergau; f) Sonthofen—Oberstdorff g) Stadtamhof—Donaustauf—Wörth; h) Türkheim—Wörishofen. 43