Die von der Buschtehrader Eisenbahn betriebenen Strecken von der österreichisch-deutschen Grenze: 119.   bei Reitzenhain bis Reitzenhain. 120.   bei Klingenthal bis Klingenthal. III. Schweizerischer Verwaltungen. Die von den schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Strecken von der schweizerisch-deutschen Grenze: 121.   bei Konstanz bis Konstanz. 122.   bei Rielasingen bis Singen. 123.   bei Waldshut bis Waldshut. 124.   bei Lottstetten bis zur deutsch-schweizerischen Grenze bei Altenburg-Rheinau. IV. Französischer Verwaltungen. Die den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörigen, von der Französischen Ostbahn mitbetriebenen Strecken von der französisch- deutschen Grenze: 125.   bei Altmünsterol bis Altmünsterol. 126.   bei Avricourt bis Deutsch-Avricourt. 127.   bei Chambrey bis Chambrey. 128.   bei Novéant bis Novéant. 129.   bei Amanweiler bis Amanweiler. 130.   bei Fentsch bis Fentsch. V. Niederländischer Verwaltungen. 131.   Die von der Nord-Brabant-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel. 132.   Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen- bahnen betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze: a) bei Elten bis Wellez; b) bei Herzogenrath bis Herzogenrath; J) bei Aachen bis Aachen ¹); d) bei Dalheim bis Dalheim ²); e) bei Gronau bis Gronaul ¹). 1) Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur den Zugsdienst in beiden Richtungen. 2) Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staats- eisenbahnen nur den Zugsdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland, und umgekehrt die preußische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim bis Vlodrop (Liste: Niederlande B. 10) in der Richtung von Dalheim nach den Niederlanden.