— 339 — Der Eingang des mit „Neuwestfalit" beginnenden Unterabsatzes wird gefaßt: Neuwestfalit, auch Gesteins-Westfalit mit den angehängten Buchstaben D, E, F usw. (Gemenge von ... ) usw. wie bisher. 2. In der 1. Gruppe unter d wird der mit „Petroklastit“ beginnende Unterabsatz gefaßt: Petroklastit (Haloklastit) (fest gepreßtes Gemenge von Natron- salpeter, Schwefel, Steinkohlenpech, Kalisalpeter und Kaliumbichromat). und hinter dem mit „Sprengsalpeter“ beginnenden Unterabsatze nach- getragen: Castroper Sprengsalpeter (festgepreßtes Gemenge von Kali- salpeter, Natronsalpeter, Schwefel, Holzmehl, kohlehaltigen Stoffen [wie um Beispiel Brikettpulver, mineralische Kohle usw.], Sauerstoffsalzen wie zum Beispiel Braunstein, Bichromath]). 3. In der 2. Gruppe. Unter a wird vor den Worten „bei Stoß, Reibung oder Entzündung“ eingeschaltet: in trockenem Zustande Unter b lautet der Schluß: 5 Prozent Rizinusöl. Diese Sprengstoffe sind: Alkalsit 1 (Gemenge, das als Basis Kaliumperchlorat und Ammoniaksalpeter — etwa in den gleichen Mengen — neben anderen Salpeterarten sowie nitrierte Kohlenwasserstoffe, Kohlenwasserstoffe oder Kohlenhydrate und Harz enthält). Der mit „Silesia“ beginnende Unterabsatz wird gefaßt: Silesia (Gemenge von höchstens 80 Prozent Kaliumchlorat und von Harz, von dem höchstens 4 Prozent nitriert sein dürfen). Hinter c wird ein neuer Absatz eingeschaltet: d) Triplastit (Gemenge von 50 bis 60 Prozent Trinitrotoluol, 10 bis 14 Prozent flüssigem Dinitrotoluol) 0,4 bis 2 Prozent Schieß- oder Kollodiumwolle und 25 bis 40 Prozent Bleinitrat). 4.   In der 3. Gruppe wird d gefaßt: d) Schwarzpulver (Gemenge von Kalisalpeter, Schwefel und Kohle) in Mehlform, gekörnt oder gepreßt, ferner schwarzpulver- ähnliche Gemenge, die den Bedingungen unter 1d nicht entsprechen, sich aber unter dem Einflusse von Stoß, Reibung oder Entzündung nicht 55.