— 341 — Im Abs. (6) wird hinter den Worten „von Schießmitteln“ eingeschaltet: der 2. Gruppe 6. Abschnitt E. Verladung. Abs. (1) erhält am Ende folgenden Zusatz: Jedoch ist die Zusammenladung handhabungssicherer Ammoniak- salpetersprengstoffe (Ia. A. 1. Gruppe a mit Sprengkapseln (Ib. Ziffer 4 a) zulässig, wenn diese nach den Vorschriften unter Ib. zu 4 Abs. (3) α und Abs. (5) α verpackt sind. Im Abs. (7) wird hinter dem Worte „Schießmittel“ eingeschaltet: der 2. Gruppe Nr. Ib. Munition. I. In Ziffer 3b der Eingangsbestimmungen wird hinter den Worten „kleiner Schwarzpulverladung“ eingeschaltet: (zum Beispiel Alzünder) II. Abschnitt A. Verpackung. 1. Zu 4. „a) Sprengkapseln“ werden die Abs. (3), (4) und (5), wie folgt, gefaßt: (3) Der Behälter, dessen Deckel den Inhalt so niederzuhalten hat, daß ein Schlottern verhindert wird, ist in eine starke, dichte und mit Messingschrauben oder verzinnten Holzschrauben sicher zu verschließende hölzerne Überkiste von wenigstens 25 mm Wandstärke mit dem Deckel nach aufwärts einzulegen. Zwischen dem inneren Behälter und der Überkiste muß überall ein Zwischenraum vorhanden sein, der be- tragen muß: α)   mindestens 12 cm, wenn die Sprengkapseln mit Ammoniak- salpetersprengstoffen (Ia. A. 1. Gruppe a) zusammen in denselben Wagen verladen werden sollen. Der Zwischenraum muß mit trockenem Holzmehl oder Sägemehl fest ausgefüllt sein. Durch geeignete Vorrichtungen muß sichergestellt sein, daß sich der Zwischenraum durch Rütteln während der Beförderung nicht ändern kann. β) mindestens 30 mm bei allen übrigen Sprengkapselsendungen. Der Zwischenraum muß mit Sägespänen, Stroh, Werg, Holz- wolle oder Hobelspänen — alles völlig trocken — fest aus- gefüllt sein. (4) Die Überkiste der im Abs. (3) α behandelten Sprengkapseln muß die Aufschrift tragen „Sprengkapseln Ib., nach Abs. (3) α verpackt. Nicht stürzen.“ Die Überkiste der nach Abs. (3) β verpackten Spreng- kapseln muß die Aufschrift tragen: „Sprengkapseln. Ib. Nicht stürzen.“ Jede Überkiste ist mit einem Plombenverschluß oder mit einem auf zwei Schraubenköpfen des Deckels angebrachten Siegel (Abdruck oder