— 445 — Reichs-Gesetzblatt. Nr 27. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft in Leipzig 1909. S. 445. — Bekannt- machung, betreffend Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren. S. 445. — Bekanntmachung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen. S. 446. (Nr. 3609.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft inn Leipzig 1909. Vom 12. Mai 1909. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Leipzig stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Land- wirtschafts-Gesellschaft. Berlin, den 12. Mai 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Bethmann Hollweg. (Nr. 3610.) Bekanntmachung, betreffend Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren. Vom 21. Mai 1909. Auf Grund des § 4 der Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 (Reichs- Gesetzbl. S. 175) hat der Bundesrat beschlossen: Die Vorschriften über die Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren vom 16. Juni 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 247) werden wie folgt geändert. I. Im § 4 ist der dritte Absatz zu streichen. Reichs-Gesetzbl. 1909. Ausgegeben zu Berlin den 26. Mai 1909. 72