— 543 — Reichs-Gesetzblatt Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport- Ordnung. S. 543. — Bekannt- machung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomas- schlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird. S. 543. (Nr. 3627). Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport.- Ordnung. Vom 30. Juni 1909. Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ord- nung für Eisenbahnen vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15), bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Änderung vorzunehmen ist: Im § 54 erhält Ziffer 3 Abs. 3 folgende Fassung: Die Annahme der zur Gefahrklasse gehörigen Sprengstoffe und Munitionsgegenstände zur Beförderung ist nicht auf bestimmte Tage und Züge (vgl. E. V. O. Anl. C, Ia) Beförderungsvorschriften B (3) b) beschränkt. Berlin, den 30. Juni 1909. Der Reichskanzler. Fürst von Bülow. (Nr. 3628). Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher An- lagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird. Vom 3. Juli 1909. Auf Grund des § 120e der Gewerbeordnung hat der Bundesrat über die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, folgende Vorschriften erlassen: § 1. Die Arbeitsräume, in denen Thomasschlacke zerkleinert oder gemahlen wird, und die Niederlagen von Thomasschlackenmehl, in denen dieses nicht dauernd in Reichs-Gesehbl. 1909. 89 Ausgegeben zu Berlin den 6. Juli 1909.