— 556 — Anlage 1. Muster 1. Zu § 3 Abf. 4. Zuckerungsanzeige für Traubenmaische, Most oder Wein neuer Ernte. Tag der Des Anzeigepflichtigen Es soll gezuckert werden Die Räume, in denen Anzeige- gezuckert werden soll, befinden erstattung Zu- und Vorname, Wohnort, eigenes fremdes sich Beruf Wohnung Gewächs Gewächs (Ort, Straße, Hausnummer) 1 2 8 4 5 6 6. 10. 1909 Nikolaus Schmitz, Eheim, ja — Eheim, Hauptstraße 16 Winzer Hauptstraße 16 gez. Nikolaus Schmitz. Anlage 2. Muster 2. Zu § 3 Abf. 4. Zuckerungsanzeige für Wein früherer Jahre*). Tag Des Anzeigepflichtigen Es soll gezuckert werden Der Wein ist Die Zuckerung der soll erfolgen Anzeige- Zu- und Bezeichnung des Weines Wo? er- Vorname, Wohnort,  Menge nach Jahrgang, eigenes Gewächs fremdes Gewächs (Ort, Straße, stattung Stand, Beruf Wohnung Herkunft, Sorte Wann? Hausnummer) 1 2 8 4 5 6 7 8 9 16. 11. Heinrich Colmar i. E.  5000l 1980er Rappolts ja 26. Rufach i. E. 1909 Leonhardt, Vogesen- weiler Riesling 11. Haus No. 101 Weinhändler straße 19 1909 gez. Heinrich Leonhardt. *) Die Zuckerung darf nur bei ungezuckerten Weinen früherer Jahrgänge nachgeholt werden (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes). Anmerkung. Die in Kursivschrift gedruckten Eintragungen stellen Beispiele für die handschriftlich vorzunehmende Aus- füllung der Listen dar.