— 565 — Muster E. Anlage 7. [Seite 1] Buch für Geschäftsvermittler. Name des Geschäftsinhabers ..... Anweisung für die Eintragungen. 1. In das Buch sind nur vermittelte Geschäfte einzutragen. 2. Bei der Anlage des Buches sind die angekauften, aber noch nicht abgelieferten Erzeugnisse in den Spalten 1 bis 9 einzeln einzutragen. 3. Alle Eintragungen haben spätestens 8 Tage nach jedem Geschäftsvorgange zu erfolgen. 4. Jeder Weinankauf ist mit einer besonderen Ankaufnummer zu bezeichnen, die in Spalte 2 und bei Ablieferung der Ware in Spalte 11 einzutragen ist. 5. In jedem Jahre ist das Buch einmal abzuschließen. Die angekauften, aber noch nicht abgelieferten Erzeugnisse find für das folgende Betriebsjahr in den Spalten 1 bis 9 gesondert mit den früheren Ankaufnummern vorzutragen. Der Abschluß ist unter Angabe des Tages zu unterschreiben. Reichs-Gesetzbl. 1909. 93