— 570 — [Seite 2] 1909/10. Bezeichnung der Zuckerart: Weißer Kandiszucker. Bezeichnung des zur Kellerbehandlung des Weines oder zur Herstellung von Haustrunk bestimmten Stoffes (außer Zucker): Eingang Abschreibung der verbrauchten Menge Name und Wohnort Tag des Menge des Verkäufers sowie des Tag des Menge Art der Verwendung Einganges Geschäftsabschlusses Verbrauchs 1 2 3 4 5 6 1. 9. 09 880 kg Bestand 2. 10. 09 260 kg Zur Zuckerung von Most 10. 9. 09 2000 kg Kahn & Co., Mainz (1. 9. 09) 5. 10. 09 250 kg desgl. 8. 10. 09 80 kg Zur Haustrunkbereitung 5. 11. 09 500 kg Verkauft an W. Marz, Münlheim 3. 12. 09 300 kg Zur Zuckerung von Wein 13. 12. 09 400 kg desgl. 1910/1911. 1. 9. 10 1080 kg Bestand [Seite 3] 1909/10. Bezeichnung der Zuckerart: Bezeichnung des zur Kellerbehandlung des Weines oder zur Herstellung von Haustrunk bestimmten Stoffes (außer Zucker): Weingelatine. Eingang Abschreibung der verbrauchten Menge Tag des Name und Wohnort Tag des Einganges Menge des Verkäufers sowie Tag des Verbrauchs Menge Art der Verwendung Geschäftsabschlusses Verbrauchs 1 2 3 4 5 6 1. 9. 09 10 kg Bestand 7. 10. 09 20 kg G. Hennig, Neustadt (20. 9. 09) 1910/1911. 1. 9. 10 5kg   Bestand Anmerkung. Die in Kursivschrift gedruckten Eintragungen stellen Beispiele für die handschriftlich vorzunehmende Ausfüllung des Formulars dar. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.