Reichs-Gesetzblatt Nr 37. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Eisenbahnbeförderung von Stickstofftetroxyd. S. 571. — Be- kanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons sowie Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons. S. 571. (Nr. 3630.) Bekanntmachung, betreffend die Eisenbahnbeförderung von Steckstofftetroxyd. Vom 3. Juli 1909. Auf Grund des § 2 Abs. (4) der Eingangsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung wird unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 9. Januar d. J. (Reichs. Gesetzbl. S. 258) versuchsweise gestattet, „reines Stickstofftetroxid“ im Verkehre von Griesheim a. M., Badisch-Rheinfelden und Ludwigshafen a. Rh. nach Cöln-Deutz unter den für „flüssiges Chlor“ in Nr 1 d Ziffer 5 der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung vorgesehenen Bedingungen zu befördern. Berlin, den 3. Juli 1909. Das Reichs-Eisenbahnamt. Schulz. (Nr. 3631.) Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons sowie Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons. Vom 4. Juli 1909. Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß eine Neubefestigung der Insel Borkum und eine Erweiterung der Festungsanlagen bei Thorn und Swinemünde sowie deren Rayons in Aussicht genommen ist. Berlin, den 4. Juli 1909. Der Reichskanzler. Fürst von Bülow. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten. Reichs-Gesetzbl. 1909. 95 Ausgegeben zu Berlin den 10. Juli 1909.