— 613 — Lfd. Nr. Dienststellung Gehalt Mark Dienst- zulage Mark Wohnungs- geldzuschuß. Tarifklasse 6.   Zweite Offiziere bei den Traindepots vom 1. bis 3. Jahre  2600  IV 〃 4. 〃 6.〃  2750 〃7. 〃 9. 〃 2900 〃10.〃 12. 〃 3050 〃13. Jahre ab 〃 3200 7.   Kompagnie-, Eskadrons- und Batteriechefs usw. —  III Hauptleute, Rittmeister —, Stabsärzte vom 1. bis 4. Jahre ...  3400 〃5. 〃 8. 〃... 46000 〃 9. Jahre ab ...  5100 1. Bei Belassung in ihren Stellen erhalten das Stabs- offiziergehalt (lfd. Nr. 8) a) die Hauptleute oder Rittmeister als 2., 3. und 4. Direktionsmitglied bei der Kriegsakademie, wenn sie nach ihrem Dienstalter zum Empfange des Stabsoffiziersgehalts, b) die Hauptleute als Referenten bei der Feldzeug- meisterei, der Artilleriedepotinspektion und den Inspektionen der technischen Institute, wenn sie zur Beförderung zu Stabsoffizieren an der Reihe sind. 2. Werden Hauptleute in der Stellung als vortragende Räte im sächsischen oder im württembergischen Kriegs- ministerium unter Belassung in der Stelle zum Major befördert, so kann ihnen — im sächsischen Kriegs- ministerium jedoch an höchstens 3 Stelleninhaber — das Stabsoffiziergehalt (lfd. Nr. 8) gezahlt werden. 3. Wird der als Vorstand des sächsischen Festungsgefängnisses verwendete Hauptmann und der älteste der Hauptleute bei dem württembergischen Pionier-Bataillon in den Stellen belassen, nachdem sie ihrem Dienstalter gemäß zu Stabsoffizieren befördert sind, so erhalten sie das Stabsoffiziergehalt (lfd. Nr. 8). 8.   Bataillons-, Abteilungskommandeure und Offiziere in  III Stellen mit gleichen Gebührnissen, Oberstleutnants, Oberstabsärzte, Generaloberärzte ... 6552 Es erhalten das Gehalt eines Regimentskommandeurs (lfd. Nr. 9): a) der Stabsoffizier als 1. Direktionsmitglied bei der Kriegsakademie, wenn er im Range eines Regimentskommandeurs steht, Reichs- Gesetzblatt 1909.