—617 — Lfd. Nr. Dienststellung Gehalt Mark Dienst- zulage Mark Wohnungs- geldzuschuß. Tarifklasse 23.   Der Kriegsminister (ohne Rücksicht auf den Dienstgrad) in Sachsen ...  24000  - Er erhält einen Gehaltszuschuß von 6000 Mark, so- bald ein dem Patente nach jüngerer General als komman- dierender General oder beauftragt mit Führung eines Armeekorps die Gebührnisse eines kommandierenden Generals empfängt. 24.   Der Kriegsminister (ohne Rücksicht auf den Dienstgrad) in Preußen ...  36000  - Zu A. 1. Offiziere, die den dem etatsmäßigen Gehalte der Stelle ent- sprechenden Dienstgrad noch nicht besitzen, beziehen das Gehalt ihres Dienstgrads (als Obersten mit den Gebühr- nissen der Brigadekommandeure 9060 Mark, als General- majore in Stellen mit den Gebührnissen der Divisions- kommandeure 10554 Mark) und außerdem den Unter- schied zwischen diesem Gehalt und dem des nächsthöheren Dienstgrads (als Obersten in Stellen mit den Gebühr- nissen der Divisionskommandeure 10554 Mark) als nichtpensionsfähigen Zuschuß. 2. Für das Festungspersonal in Ulm sind Gehaltsaus- gleichungen zulässig, wenn bei den Besatzungsverhält- nissen dieser Festung die dienstlichen Rücksichten es erfordern, Offiziere, die nach ihrem Dienstalter in Stellen mit höheren Gebührnissen aufrücken würden, zeitweise in ihren Stellen zu belassen. B. Verwaltung der Kaiserlichen Marine. 1.   Leutnants und Oberleutnants der Marineinfanterie  IV vom 1. bis 3. Jahre ...  1500 〃  4. 〃 6.〃 ...  1700 〃 7. 〃 9. 〃 ...  1900 〃 10. 〃 12. 〃...  2100 〃13. Jahre ab ...  2400