1 3 1 4 Steuersatz Nr. Gegenstand der Besteuerung Verechnung von Lonk 1 der Stempelabgabe 65 send AM Pf. (3A. werden. Die Befreiung greift nicht Platz, soweit die Bogen für einen 1 längeren als zehnjährigen Zeitraum — ausgegeben werden) — 1 4. Gewinnanteilschein. und Zinsbogen . die vor dem Inkrafttreten dieser Vor- · . schriften ausgegeben sind. 2. Der Abs. 2 der Nr. 4a des Tarifs wird dahin geändert: Den Kauf- und sonstigen Anschaffungsgeschäften steht gleich die bei Errichtung einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Kolonialgesellschaft oder einer dieser gleichgestellten Gesellschaft er- folgende Zuteilung der Aktien oder Anteilscheine auf Grund vorher- gehender Zeichnung, die bei Errichtung einer Aktiengesellschaft oder Kolo- nialgesellschaft oder einer dieser gleichgestellten Gesellschaft stattfindende Übernahme der Aktien oder Anteilscheine durch die Gründer und die Ausreichung von Wertpapieren an den ersten Erwerber. Artikel 2. Hinter Nr. 9 des Tarifs werden folgende Vorschriften eingestellt: 1 2 8 4 Steuersatz Nr. Gegenstand der Besteuerung Berechnung vom vom 1 der Stempelabgabe Hun- s Tau- dert send . HDhff. Schecke. 10.Im Inland ausgestellte Schecks und Schecks, 6 # welche im Ausland auf das Inland « allsgksttlltstnd................... —— — 10 vom einzelnen Scheck. Den Schecks stehen gleich die Ouittungen über Geldsummen, die aus Guthaben des Ausstellers bei den im § 2 des Scheck- Ist ein Scheck in mehreren Aus- fertigungen ausgestellt, so ist die Abgabe auch von jeder weiteren Ausfertigung zu entrichten, sofern