Gegenstand der Besteuerung vom Hun- dert — Steuersatz vom Tau- send A Os. Berechnung der Stempelabgabe Gesellschafter oder dessen Erben oder dessen Ehefrau, welche mit ihm in Gütergemeinschaft ge- standen hat; d) Auflassungen und Anträge auf Ein- tragung der Begründung oder Uber. tragung von Erbbaurechten oder sonstigen Rechten, die ein Grund- buchblatt erhalten können, in Fällen der freiwilligen Veräußerung Der Antrag auf Umschreibung von Gesellschaftseigentum auf den Namen eines Gesellschafters unterliegt dem Auf- lassungsstempel auch dann, wenn nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechtes eine Auflassung nicht erforderlich ist. Der Auflassungsstempel ist nicht zu erheben, wenn die das Veräußerungs- geschäft enthaltende, in an sich stempel- pflichtiger Form ausgestellte Urkunde in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift vorgelegt wird. Eine das Veräußerungsgeschäft ent- haltende Urkunde im Sinne dieser Vor- schrift gilt als nicht vorhanden, wenn die Urkunde 1. das Rechtsgeschäft nicht so enthält, wie es unter den Beteiligten hin- sichtlich des Wertes der Gegen- leistung verabredet ist, 2. die Veräußerung eines Grundstücks durch einen Bevollmächtigten ent- hält, sofern die Veräußerung ½ des Wertes des veräußerten Gegen- standes. Anmerkung zu Tarifnummer 11: GBel Berechnung der Abgabe siab Ofrunigvetrsg e derart r- oben abzurunden, ½ sie durch 10 teil- bar sind. Ausländische Werte find nach den Vorschriften wegen Erhebung des Wechselstempels umzurechnen.