864 1 2 3 4 Steuer satz Berechnung Nr. Gegenstand der Besteuerung vom #en der un- au- S H#e# ees Stempelabgabe (2.) diesem aus dem Ausland übersandt oder von ihm oder einem Vertreter aus dem Ausland abgeholt werden. Genußscheine und ähnliche zum Bezug eines Anteils an dem Gewinn einer Aktienunternehmung oder einer unter Nr. 1b des Tarifs fallenden Gesellschaft be- rechtigende Wertpapiere, sofern sie sich nicht als Aktien oder Aktienanteilscheine oder sonstige Gesellschaftsanteile (Tarifnummer 1) oder als Renten- oder Schuldver- schreibungen (Tarifnummer 2) darstellen, unterkiegen einer festen Abgabe, die für a) solche, welche als Ersatz an Stelle erloschener Aktien ausgegeben werdden — — 11— b) alle übrigen, und zwar: s « « I.iucaudische........................... —-30—vvv1cbe»mzclmlltkuude— 2.ausländische......................... ——-40--· beträgt. 3.Inländische auf den Inhaber lautende und auf " . Grund staatlicher Genehmigung ausgegebene vom Nennwerte beziehungsweise vom Renten- und Schuldverschreibungen der Kom- Betrage der bescheinigten Ein- munalverbände, Kommunen und Kommunal- zahlungen nach Maßgabe der Vor- Kreditanstalten, der Korporationen ländlicher schriften für die Abgabenberechnung oder städtischer Grundbesitzer, der Grundkredit- bei inländischen Wertpapieren der und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn- unter Nr. 2 bezeichneten Art, und gesellschaften sowie Interimsscheine über Ein- · zwar in Abstufungen von 50 Df. zahlungen auf diese Wertpapiere — J S für je 100 Mark oder einen Bruch- teil dieses Betrags. vom Nennwerte der Wertpapiere, für 1 welche die Bogen ausgegeben wer. den, in Abstufungen von 1 Mark für je 100 Markj überschießende Bruchteile werden für volle 100 Mark gerechnet. Sofern die Einzahlungen auf sicdeberarier nicht voll Feleisi , sind, e Abgabe vom Betrage 34. Gewinnanteilschein und Zinsbogen. der geleisteten Einzahlungen, jedoch a) Gewinnanteilscheinbogen von inländischen höchstens vom Betrage des Nenn- Aktien, Aktienanteilscheinen, Reichsbankanteil. wertes der Wertpapiere zu ent. scheinen, Anteilscheinen von Kolonialgesell- richten. Wird während der Zeit, schaften und den ihnen gleichgestellten Ge- für welche die Gewinnanteilscheine sellschaften ee 11——— laufen, eine weitere Einzahlung b) Gewinnanteilscheinbogen von ausländischen geleistet, so ist vom Betrage der Aktien und Aktienanteilscheinen, sofern die Einzahlung, soweit sie zusammen Bogen im Inland ausgegeben werdern— — mit der früheren Einzahlung den