1 2 4 Steuersatz Berechnung Nr. Gegenstand der Besteuerung vom r der H " " S den send Mart pf. Stempelabgabe (3A.) Neunwert des Wertpapiers nicht c) Jinsbogen (Rentenbogen) von inländischen für den Handelsverkehr bestimmten Renten- und Schuldverschreibungen (auch Teilschuld- verschreibungen), sofern sie nicht unter Nr. 3 Af fallen d) Zinsbogen von Renten= und Schuldver- schreibungen ausländischer Staaten, Kom- munalverbände, Kommunen und Eisenbahn- gesellschaften, sofern die Bogen im Inland ausgegeben werden e) Zinsbogen von Renten- und Schuldver— schreibungen ausländischer Korporationen, Aktiengesellschaften oder industrieller Unter- nehmungen und sonstigen für den Handels- verkehr bestimmten ausländischen Renten= und Schuldverschreibungen, sofern die Bogen im Inland ausgegeben werden ........ f)Zinsbogenvoninländischenattfdeanhaber lautenden und auf Grund staatlicher Genehmi- gung ausgegebenen Renten- und Schuldver- schreibungen der Kommunalverbände, Kom- munen und KommunalKreditanstalten, der Korporationen ländlicher oder städtischer Grundbesitzer, der Grundkredit- und Hypo- thekenbanken oder der Eisenbahngesellschaften Befreit sind: 1. Zinsbogen von Renten und Schuldver. schreibungen des Reichs und der Bundes- staaten; · 2. Gewinnanteilscheinbogen von Aktien der in der Befreiungsvorschrift der Tarif- nummer 1 bezeichneten Aktiengesell- schaften Reichs-GCesebl, 1009. □# 1. l übersteigt, eine weitere Abgabe nach dem Verhältnisse der abgelaufenen Zeit zu der Zeit zu entrichten, für welche die Gewinnanteilscheine noch laufen. Für Bogen, die Anteilscheine für einen längeren als zehnjährigen QZeitraum enthalten, erhöht sich die Abgabe für jedes fernere Jahr um ein Zehntel. vom Nennwerte der Wertpapiere, für welche die Bogen ausgegeben wer- den, in Abstufungen von 50 Of. für je 100 Markj) überschießende Bruchteile werden für volle 100 Mark gerechnet. Für Bogen, die Zinsscheine für einen längeren als zehnjährigen Zeitraum enthalten, erhöht sich die Abgabe für jedes fernere Jahr um ein Zehntel. vom Neunwerte der Wertpapiere, für welche die Bogen ausgegeben wer- den, in Abstufungen von 20 . für je 100 Mark;) überschießende Bruchteile werden für volle 100 Mark gerechnet. Für Bogen, die Zinsscheine für einen längeren als zehnjährigen Zeitraum enthalten, erhöht sich die Abgabe für jedes fernere Jahr um ein Zehntel. 135