— 927 — Reichs-Gesetzblatt. Nr 54. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Anlagen V und VI zur Militär-Transport- Ordnung. S. 927. — Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons. S. 933. — Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht bei Erkrankungen und Todesfällen an Milz- brand. S. 933. — Bekanntmachung, betreffend das Ausscheiden des Großherzogtums Luxem- burg aus der norddeutschen Brausteuergemeinschaft. S. 933. — Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. S. 934. (Nr. 3666.) Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Anlagen V und VI zur Militär- Transport--Ordnung. Vom 17. September 1909. Auf Grund der Vorschrift im § 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung treten folgende Ände- rungen ein: I. Abschnitt A. a) lfd. Nr. 1. Die Nummer ist zu streichen und dafür zu setzen: „1. Schwarzpulver (Schieß- und Sprengpulver), s. auch B. 1 a.“; b) Ifd. Nr. 2. Hinter „Kammerhülsenladungen“ ist einzuschalten: „Zylinderpulver-Beiladungen,“; c) Ifd. Nr. 3. Hinter „Sprengpatronen M/03“ ist einzuschalten: „und 06“; d) lfd. Nr. 3. Am Schlusse ist folgender Zusatz aufzunehmen: „sowie Schießbaumwolle (Schießwolle) in Flockenform mit weniger als 25 Prozent Wassergehalt.“. II. Abschnitt B. a) lfd. Nr. 1. Statt „Kanonenschläge 05“ ist zu setzen: „Kanonenschläge mit Knall“; b) Ifd. Nr. 5. Hinter „Sprengladungen“ ist einzuschalten: „und Sprengmunition“ die Schlußworte „und Sprengmunition 88“ sind zu streichen; Reichs-Gesetzbl. 1909. 147 Ausgegeben zu Berlin den 6. Oktober 1909.