— 935 — Reichs-Gesetzblatt. Nr 55. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Weltausstellung in Brüssel 1910. S. 935. — Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Änderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 935. (Nr. 3671.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der Weltausstellung in Brüssel 1910. Vom 6. Oktober 1909. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die Weltausstellung in Brüssel 1910. Berlin, den 6. Oktober 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. (Nr. 3672.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Änderung der Anlage C zur Eisen- bahn-Verkehrsordnung. Vom 7. Oktober 1909. Auf Grund der Schlußbestimmung in der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung wird diese Anlage, wie folgt, ergänzt und geändert: I. Nr. Ia. Sprengstoffe. In den Beförderungsvorschriften, Abschnitt B. — Aufgabe — Abs. (1) werden am Ende die Worte: , die nicht nach der Vorschrift unter A. d verpackt sind. gestrichen. II. Nr. Ib. Munition. Im Abschnitt C. der Beförderungsvorschriften wird Abs. (7) gefaßt: (7) Bei geladener Geschützmunition der Ziffer 7 hat der Absender auf dem Frachtbriefe zu bescheinigen, daß die in der Munition befindlichen Spreng- oder Schießmittel in der unter Ia Reichs-Gesetzbl. 1909. 148 Ausgegeben zu Berlin den 15. Oktober 1909.