— 1 —                                      Reichs-Gesetzblatt.                                                    Nr. 1. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung. S. 1. –. (Nr. 3701.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Änderung                        der Anlage C zur Eisen-                        bahn-Verkehrsordnung. Vom 5. Januar 1910. Auf Grund der Schlußbestimmung in der Anlage C zur Eisenbahn-  Verkehrs- ordnung wird diese Anlage, wie folgt, ergänzt und geändert:                                     Nr. Ia. Sprengstoffe. 1. In den Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel. 1. Gruppe à wird: ·        a) der mit „Glückauf“ beginnende Absatz gefaßt:        Glückauf (Gemenge von Ammoniaksalpeter mit Pflanzenmehlen,        auch mit Zucker, Stärke, Harzen, Fetten Olen, auch mit Zusatz         von Kalisalpeter — höchstens 15 Prozent —, Natronsalpeter,        Dinitrobenzol, ferner Ammoniumoxalat, Kupferoxalat — höchstens       4 Prozent — und Kochsalz oder diesem ähnlichen, neutralen,        be-        ständigen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen).       b) vor dem mit „Luxit I" beginnenden Absatz eingeschaltet:         Lignosit I (Gemenge von Ammoniaksalpeter, aromatischen Nitro-        körpern wie Nitronaphthalin, Nitrotoluol oder Nitroxylol (wovon       höchstens 15 Prozent Trinitrokörper) und Holzmehl, auch mit        Zusatz von höchstens 6 Prozent Kalisalpeter, von höchstens        1 Prozent Kollodiumwolle oder Holzkohle, von Alkalichloriden,         Alkalioxalaten, Alkalikarbonaten und Bauxit). 2. Abschnitt A. Verpackung.       a) 1. Gruppe der Sprengmittel. Ziffer 3 wird gefaßt:       3 Nitrozellulose (Schießbaumwolle, Kollodiumwolle) c). Nitro-           zellulose in Flockenform und ungepreßt mit mindestens 25           Prozent          Wasser= oder Alkoholgehalt (a) und gepreßte Nitrozellulose mit          mindestens 15 Prozent Wassergehalt (ß) müssen wasser=              beziehungs.- Reichs-Gesetzbl. 1910.                                                     1             Ausgegeben zu Berlin den 15. Januar 1910.