— 385 —                                             Reichs-Gesetzblatt                                                Jahrgang 1910. — — — — — Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den Eisenbahnfracht- verkehr beigefügte Liste. S. 385 — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der staatlichen Erfindungsausstellung in Stuttgart 1910. S. 386. (Nr. 3716.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. Januar 1910. Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Ubereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom 15. Februar 1909, Reichs-Gesetzbl. S. 280 ff.), ist, wie folgt, geändert worden: I. Unter „Osterreich und Ungarn“ ist die Firmenbezeichnung „Bosnisch- Herzegowinische Staatsbahnen“ geändert in: „Bosnisch-Herzegowinische Landesbahnen“. II. Unter „Ungarn. A.“ hat die Nummer 6 folgende Fassung erhalten: „6. Eisenbahn im Szamostal und die im Betriebe derselben stehende Lokalbahn Zibö-Nagyhänya, sowie die Strecke Bethlen—Oradna der Naeszödvideker Lokalbahn." III. Unter „Schweiz. A.“ ist mit Wirkung vom 1. Januar 1910 neu hin- zugefügt: „23 a. Sensetalbahn. 23b. Eisenbahn Martigny—Le Chatelard.“                                                Berlin, den 18. Januar 1910.                                                Der Reichskanzler.                                               Im Auftrage:                                               Wackerzapp. — — —“““—— Reichs- Gesetzbl. 1910.                                                                          50 Ausgegeben zu Berlin den 31. Januar 1910.