— 388 — so wird der Bundesrat nach seinem Ermessen die den Erzeugnissen der Ver- einigten Staaten gewährten Begünstigungen ganz oder teilweise zurückziehen. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben im Schloß zu Berlin, den 5. Februar 1910.                                                (L. S.) Wilhelm.                                             von Bethmann Hollweg. (Nr. 3719.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 7. Februar 1910. Auf Grund des vorstehenden Gesetzes hat der Bundesrat beschlossen, daß auf die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. d. M. bis auf weiteres die in den geltenden Handelsverträgen zugestandenen Zollsätze anzu- wenden sind.                   Berlin, den 7. Februar 1910.                                          Der Stellvertreter des Reichskanzlers.                                          Delbrück. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.