— 431 — Geschäftsnummer:................................................................... Muster c.                                                Typenbescheinigung. (Bescheinigung über die Zulassung einer Gattung von Kraftwagen/rädern.)                                [Raum für die schematische Zeichnung.] Auf Grund des § 5 Abs. 3 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 wird der Firma ...................................................... in nach vorgenommener sachverständiger Feststellung, daß die fabrikmäßig gebaute Gattung des in obenstehender schematischer Zeichnung und nach- stehender Beschreibung dargestellten Kraft wagens/rads den gemäß §§ 3, 4 der Verordnung zu stellenden Anforderungen entspricht,                                                           die Ermaͤchtigung erteilt, den Abnehmern derartiger Kraftwagen/räder eine mit laufender Nummer versehene Bescheinigung nach beifolgendem Muster mit der — zu verabfolgen, daß diese das im § 5 Abs. 2 der Verordnung geforderte Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen ersetzt. ———— Die Fahrzeuge werden wie folgt gekennzeichnet:     1. Firma, die das Fahrgestell herstellt:................................................     2. Kennwort oder Unterscheidungszeichen für den Typ:..............     3. Bestimmung des Fahrzeugs: ............................................................     4. Art der Kraftquelle: ...........................................................................     5. Bauart der Maschine oder des Motors:...................................     6. Angaben für die Berechnung der Maschinen= oder Motorleistung: ............................................................................................     7. Angaben über Bauart und Größe des Dampferzeugers, Kesseldruck, Akkumulatoren- batterie:.....................................................................................................     8. Art der Kraftübertragung:..........................................................     9. Bauart und Ulbersetzung der Lenkvorrichtung:   10. Art und Zahl der Bremsen, Hauptabmessungen und                 Übersetzungsverhältnis: 11. Einrichtungen zur Verhinderung der unbeabsichtigten Rückwärtsbewegung auf Steigungen: 12. Betriebsfertiges Eigengewicht des Fahrgestells: 13. Tragfähigkeit des Fahrgestells in Kilogramm: 14. Leistung der Maschine oder des Motors: 15. Leistung an den Triebrädern (Steuerformel):         ..............................................., den .............................................                                                (Name der höheren Verwaltungsbehörde.) (Stempel)                                             (Unterschrift.)                                                                                                                      57*