— 458 — Die Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige des Beitritts nebst den Beitrittsurkunden am 15. Januar 1910 erhalten. Die An- zeige ergibt, daß China den oben zu 1 bis 4 aufgeführten Abkommen ohne Vorbehalt, dem zu 5 aufgeführten Abkommen mit dem dort angegebenen Vor- behalte beigetreten ist. Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetz- blatt von 1910 Seite 375 und Seite 382 veröffenlichten Bekanntmachungen vom 25. Januar 1910. Berlin, den 14. Februar 1910.                                                                       Der Reichskanzler.                                                                    von Bethmann Hollweg. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.