— 461 —                                          Reichs-Gesetzblatt.                                                Jahrgang 1910.                                                        Nr. 10 Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der II. Ton-, Zement= und Kalkindustrie-Ausstellung in Berlin 1910. S. 461. — Bekanntmachung, betreffend Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons. S. 461. (Nr. 3728.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der II. Ton-, Zement- und Kalkindustrie-Ausstellung in Berlin 1910. Vom 18. Februar 1910. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Berlin stattfindende II. Ton-, Zement- und Kalkindustrie- Ausstellung. Berlin, den 18. Februar 1910.                                               Der Reichskanzler.                                                   Im Auftrage:                                                 von Jonquières.                                                           —-— (Nr. 3729.) Bekanntmachung, betreffend Erweiterung von Festungsanlagen und deren Rayons. Vom 25. Februar 1910. Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Königsberg i. Pr. eine Erweiterung der bestehenden Festungsanlagen und deren Rayons in Aus- sicht genommen ist.                         Berlin, den 25. Februar 1910.                                     Der Reichskanzler.                                  von Bethmann Hollweg. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten. Reichs-Gesetzbl. 1910.                                                                  65             Ausgegeben zu Berlin den 2. März 1910.