— 496 — 4. Der Orléansbahn. 5.  Der Südbahn. 6. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivière nach Richelieu. 7. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie von Valenton nach Massy-Palaiseau. 8. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 9. Der Eisenbahngesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen Grenze. 10. Der Gesellschaft des Medoc.                             Die Linien von lokaler Bedeutung: 11. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 12. Von Marlieux nach Chätillon-sur-Chalaronne. 13. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes (Gesellschaft des Medoc).      B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- wärtiger Verwaltungen befinden.                            I. Belgischer Verwaltungen. Die von der Belgischen Staatsbahnverwaltung betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze: 14. bei Doische bis Givet. 15. bei Abeele bis Hazebrouck. 16. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch- belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet. 17. Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor.                                       II. Deutscher Verwaltungen. Die der französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch- französischen Grenze: 18. bei Altmünsterol bis Petit-Croix. 19. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt. 20. bei Chambrey bis Moncel. 21. bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle. 22. bei Amanweiller bis Batilly. 23. bei Fentsch bis Audun-le-Roman.