— 506 —                                 III. Französischer Verwaltungen. Die von der Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze: 34. bei St. Gingolph bis Bouveret. 35. bei Chene-Bourg bis Genf-Eaux--Vives.                                                       36. bei La Plaine bis Genf-Cornavin. 37. bei Le Locle-Col-des-Roches bis Le Locle.                                 IV. Italienischer Verwaltungen. 38. Die von den italienischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der italienisch- schweizerischen Grenze bei Chiasso bis Chiasso. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver- waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:               Deutschland, Ziffer 123, 124, 125, 126.               Frankreich, Ziffer 24, 25, 26, 27, 28.               Italien, Ziffer 9, 10. Berlin, den 1. März 1910.                                                                   Der Reichskanzler.                                                                    Im Auftrag:                                                                    Wackerzapp. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.